1. Veranstalterin, Aktionszeitraum
Die Lichtenauer Mineralquellen GmbH, Brunnenstraße 11, 09244 Niederlichtenau (nachfolgend „Veranstalterin“) veranstaltet die Aktion „Lichtblicke Schenken 2025: 1 Jahresvorrat Mineralwasser gewinnen und zusätzlich 1 von 2.222 Aktion Mensch Jahreslosen sichern“ (nachfolgend „Gewinnspiel“). Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit der savi marketing GmbH, Christoph-Probst-Weg 3, 20251 Hamburg (nachfolgend „savi“), sowie der SAFE Promotions GmbH (nachfolgend SAFE Promotions), Hauptstraße 81–85, 65760 Eschborn und der brand on fire Werbeagentur Hamburg GmbH, Stahltwiete 22, 22761 Hamburg (nachfolgend „brand on fire“).
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur im Teilnahmezeitraum vom 01. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr, möglich.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen. Mit Anklicken des Feldes „Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und stimme diesen hiermit zu.“ erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Teilnehmer:innen
2.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter:innen der Veranstalterin sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter:innen der Agentur brand on fire Werbeagentur Hamburg GmbH (Strahltwiete 22, 22761 Hamburg) , SAFE Promotions und savi sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.2 Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
2.3 Teilnehmer:innen können durch das Hochladen unterschiedlicher Kassenbons mehrfach am Gewinnspiel teilnehmen.
3. Teilnahme am Gewinnspiel
3.1 Die Veranstalterin ruft durch verschiedene Werbemaßnahmen u.a. in den teilnehmenden Märkten zur Teilnahme am Gewinnspiel auf.
3.2 Die Teilnehmer:innen kaufen innerhalb des Teilnahmezeitraums in einem der teilnehmenden Märkte mindestens einen Kasten eines Lichtenauer Aktionsproduktes und bewahren den dazugehörigen Kassenbon auf.
Aktionsprodukte sind alle Lichtenauer Mineralwasser-Sorten Pur, Sanft, Medium und Spritzig im 12 x 1,0 l PET-Mehrweg-Kasten.
Aktionsprodukte sind ausschließlich in den folgenden Bundesländern erhältlich:
Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Anschließend laden die Teilnehmer:innen ein Foto des Papier-Kassenbons oder den eBon innerhalb des Teilnahmezeitraums auf der Aktionswebsite www.lichtenauer.de/lichtblickeschenken hoch. Der Kassenbon darf auch andere Artikel ausweisen; diese dürfen aber unkenntlich gemacht werden. Auf dem Foto muss der Kassenbon vollständig sichtbar sein; insbesondere Datum, Uhrzeit sowie der Kauf mindestens eines Aktionsproduktes müssen gut lesbar sein. Ein gültiger Kassenbon ist in den Formaten .jpeg, .png oder .pdf hochzuladen (je max. 4 MB).
Auf der Aktionswebsite geben die Teilnehmer:innen außerdem ihre zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) vollständig und wahrheitsgemäß in das Teilnahmeformular ein. Die Teilnehmer:innen haben sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und frei von Tippfehlern sind.
Nach dem Hochladen des Kassenbons und der Eingabe der erforderlichen Daten wählt der Teilnehmer eine Organisation seiner Wahl aus. Zur Auswahl stehen:
Nach Akzeptanz der Teilnahmebedingungen und Zurkenntnisnahme der Datenschutzhinweise nehmen die Teilnehmer:innen durch Anklicken des „Teilnehmen“-Buttons am Gewinnspiel teil. Nach erfolgreichem Upload erhalten sie eine Eingangsbestätigung an die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse.
3.3 Die Teilnehmer:innen erklären, dass sie das für die Teilnahme eingereichte Foto selbst aufgenommen haben, dieses keine Rechte Dritter verletzt und der Original-Papier-Kassenbon bzw. eBon in unveränderter Form wie vom Verkäufer bereitgestellt, zum Zweck der Teilnahme am Gewinnspiel vorliegt.
3.4 Der eingereichte Kassenbon und die Teilnehmer:innendaten werden anschließend individuell von savi geprüft.
Bei erfolgreicher Prüfung werden die Teilnehmer:innen per E-Mail von savi über die erfolgreiche Überprüfung und damit die Teilnahme am Gewinnspiel informiert. Bei negativer Prüfung erhalten sie ebenfalls eine Benachrichtigung per E-Mail mit dem Hinweis, dass ihre Teilnahme nicht den Teilnahmebedingungen entspricht. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können anschließend korrigiert werden.
Sollte die Prüfung ergeben, dass der Kassenbon fehlerhaft ist oder nicht den Vorgaben entspricht, besteht die Möglichkeit, den Bon erneut hochzuladen. Insgesamt haben Teilnehmer:innen drei (3) Versuche, denselben Kassenbon gültig einzureichen. Nach dem dritten fehlerhaften Versuch gilt die Teilnahme als ungültig. Es steht jedoch frei, mit einem neuen, gültigen Kassenbon erneut teilzunehmen.
Die Teilnehmer:innen können von savi aufgefordert werden, ihre Berechtigung zur Teilnahme am Gewinnspiel nachzuweisen (z. B. durch Einsendung des Original-Kassenbons). Erfolgt der Nachweis nicht binnen der von savi mitgeteilten Frist, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Teilnahme abzulehnen.
4. Gewinne und Benachrichtigung
4.1 Gewinne und Verlosung
Unter allen Teilnehmer:innen mit einem gültigen Kassenbon werden am 10.01.2026 folgende Gewinne verlost:
1. 2.222 x Aktion Mensch Jahreslose im Wert von je 9 €
Es handelt sich um Jahreslose der Aktion Mensch (Variante für Geschäftskunden, das von Privatkunden eingelöst werden kann). Jedes Los nimmt 12 Monate lang an monatlichen Ziehungen teil (insgesamt 12 Ziehungen) und bietet jeden Monat die Chance auf Gewinne von bis zu 250.000 €.
Die Lose werden in Form von Aktivierungscodes ausgegeben und müssen unter https://www.aktion-mensch.de/lotterie/service/los-aktivieren aktiviert werden.
Es gelten die Bedingungen der Aktion Mensch e. V., abrufbar unter www.aktion-mensch.de.
2. 4 x 1 Jahresvorrat Mineralwasser der Marke Lichtenauer
Für jede:n Gewinner:in sowie eine von ihm/ihr ausgewählte gemeinnützige Organisation. Die Gewinnchance auf einen Jahresvorrat besteht unabhängig von der Verlosung der Jahreslose. Es können also beide Gewinne erzielt werden.
4.2 Jahresvorrat für Gewinner:innen
Der Jahresvorrat Mineralwasser umfasst 40 Kästen (je 12 × 1,0 l PET-Mehrwegflaschen) der Marke Lichtenauer.
Geliefert wird in zwei Lieferungen à 20 Kästen nach Terminabsprache durch die Veranstalterin oder einen beauftragten Dienstleister an die Adresse des/der Gewinner:in.
Bei der zweiten Lieferung erfolgt ein Tausch von Vollgut gegen Leergut. Für die Rückgabe des Leerguts der zweiten Lieferung ist der Gewinner/die Gewinnerin selbst verantwortlich. Der Gewinner/die Gewinnerin behält das Pfand der zweiten Lieferung; es ist Teil des Gewinns.
Die Veranstalterin erinnert die Gewinner:innen vor dem vereinbarten Termin an diesen. Sollte ein Gewinner/eine Gewinnerin feststellen, einen Termin nicht wahrnehmen zu können, ist dies der Veranstalterin unverzüglich und in jedem Fall vor dem Termin mitzuteilen. Es wird dann ein neuer Termin vereinbart.
Kann eine Lieferung trotz Terminvereinbarung nicht zugestellt werden, verfällt der Anspruch auf diese Lieferung. Eine Ersatzlieferung ist ausgeschlossen. Die ggf. noch ausstehende zweite Lieferung erfolgt wie geplant.
4.3 Jahresvorrat für die gewählte gemeinnützige Organisationen
Der Umfang des Mineralwasser-Jahresvorrats für die vom/von der Gewinner:in benannte Organisation richtet sich nach deren Größe. Die konkrete Anzahl der Kästen wird im Vorfeld in Abstimmung mit der Organisation unter Berücksichtigung der jeweiligen Lagermöglichkeiten festgelegt. Maximal werden 480 Kästen (je 12 x 1,0 l PET-Mehrwegflaschen) vergeben.
Mit der zweiten Anlieferung erfolgt ein Leerguttausch bei jeder Anlieferung. Das Leergut der vorherigen Lieferung wird zurückgenommen. Restliches Leergut wird nach der letzten Lieferung separat abgeholt. Pfand ist nicht Teil des Gewinns, es entstehen jedoch auch keine Pfandkosten, da das Leergut systematisch getauscht wird.
Die Veranstalterin erinnert die Ansprechpartner der Organisationen vor den vereinbarten Terminen an den jeweils anstehenden. Sollte einen Termin nicht wahrgenommen zu können, ist dies der Veranstalterin unverzüglich und in jedem Fall vor dem Termin mitzuteilen. Es wird dann ein neuer Termin vereinbart.
Kann eine Lieferung trotz vereinbarten Termins nicht erfolgen, verfällt der Anspruch auf diese Teillieferung. Die nächste Lieferung wird regulär ausgeführt.
4.4 Besuch bei der Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich vor, zusätzlich die vier Gewinner:innen und jeweils eine Begleitperson sowie Vertreter:innen der geförderten Organisationen (zwei Personen oder eine Person mit Begleitung) zu einem rund dreistündigen Besuch am Unternehmenssitz in Lichtenau einzuladen.
Die Gewinner:innen erhalten dort die Möglichkeit, bei einer Betriebsführung Einblicke in den Produktionsalltag eines Mineralbrunnens zu erhalten und die Marketingleitung kennenzulernen.
An- und Abreise erfolgen auf eigene Kosten. Für Verpflegung ist gesorgt. Datum und Details werden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
4.5 Gewinnbenachrichtigung der Gewinner:innen
Die Gewinner:innen der Jahresvorräte Mineralwasser werden am Tag der Verlosung (10. Januar 2025) von brand on fire über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung sind die Veranstalterin und brand on fire nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und können neue Gewinner:innen ermitteln; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
Die Gewinner:innen der Aktion Mensch Jahreslose erhalten ihren individuellen Los-Code sowie die zugehörige PIN innerhalb von 14 Tagen nach der Ziehung. Der Versand der Lose erfolgt per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse durch SAFE Promotions.
4.6 Rückmeldung nach Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner:innen haben nach der Gewinnbenachrichtigung sieben (7) Tage Zeit, sich bei brand on fire zurückzumelden. Brand on fire empfiehlt auf die Gewinnbenachrichtigungs-E-Mail zu antworten. Meldet sich ein Gewinner/eine Gewinnerin binnen der genannten Frist zurück, informiert brand on fire auch die von dem jeweiligen Gewinner/der jeweiligen Gewinnerin ausgewählte gemeinnützige Organisation über den Gewinn. Meldet sich ein Gewinner/eine Gewinnerin nicht binnen der genannten Frist, verfällt der Gewinnanspruch sowohl für den Gewinner/die Gewinnerin als auch für die ausgewählte gemeinnützige Organisation. Der Gewinn kann neu vergeben werden. Im Falle der Unzustellbarkeit der E-Mail sind die Veranstalterin und brand on fire nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
4.7 Auszahlung und Übertragbarkeit
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Gewinne durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aus Gründen erforderlich ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
4.8 Gewinnbenachrichtigung der von den Gewinner:innen ausgewählten gemeinnützigen Organisationen
Die von den Gewinner:innen jeweils ausgewählten, gemeinnützigen Organisationen werden von der Veranstalterin telefonisch kontaktiert und über den Gewinn informiert, sofern sich die Gewinner:innen rechtzeitig bei der Veranstalterin zurückmelden (siehe Ziffer 4.6). Die Kontaktaufnahme erfolgt unter den, der Veranstalterin in Vorbereitung auf das Gewinnspiel im Rahmen der Teilnahme mitgeteilten Kontaktdaten. Eine erfolgreiche Benachrichtigung setzt voraus, dass die angegebenen Kontaktdaten korrekt und erreichbar sind.
5. Berichterstattung über das Gewinnspiel
Die Veranstalterin beabsichtigt, über das Gewinnspiel „Lichtblicke Schenken 2025“, die unterstützten gemeinnützigen Organisationen sowie die formale Gewinnübergabe (sofern diese stattfindet) in der lokalen Presse, auf den Webseiten und den Social-Media-Kanälen der Veranstalterin sowie gegebenenfalls auch auf Kanälen Dritter zu berichten.
Dabei kann es zur namentlichen Nennung der Gewinner:innen sowie zur Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonaufnahmen kommen, die im Rahmen der formalen Gewinnübergabe von den Gewinner:innen, deren Begleitpersonen und/oder den Vertreter:innen der unterstützten Organisationen aufgenommen werden.
Diese Aufnahmen und Angaben dienen ausschließlich der redaktionellen Berichterstattung über das Gewinnspiel. Die Gewinner:innen, ihre Begleitpersonen sowie die Vertreter:innen der Organisationen räumen der Veranstalterin hierfür zeitlich und räumlich unbeschränkte, jedoch auf den genannten Zweck begrenzte Nutzungsrechte an diesen Inhalten ein.
Über die Nutzungsrechtseinräumung an Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie der Namensnennung schließt die Veranstalterin mit den Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen und den Gewinnern:innen sowie den jeweiligen Begleitpersonen, sofern diese abgebildet und/oder namentlich genannt werden sollen, vor der formalen Gewinnübergabe und vor Veröffentlichung eine gesonderte Einwilligungserklärung ab.
6. Ausschluss vom Gewinnspiel
Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen (z. B. durch falsche oder unvollständige Angaben), unzulässiger Beeinflussung des Gewinnspiels oder bei Verdacht auf Manipulation. In solchen Fällen kann ein bereits gewährter Gewinn auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Gewinnspiel und die Aktionswebsite während des gesamten Aktionszeitraums unterbrechungsfrei und fehlerfrei verfügbar sind. Sie behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise abzusagen, zu beenden, zu ändern oder vorübergehend auszusetzen, sofern nicht von ihr zu vertretende Umstände dies
erforderlich machen, insbesondere bei Gefährdung der Integrität des Gewinnspiels.
7.2 Die Veranstalterin haftet nicht für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Benachrichtigung aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben durch die Teilnehmer:innen. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen, eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse und Adresse anzugeben und auch den Spam-Ordner regelmäßig zu kontrollieren.
7.3 Im Übrigen haftet die Veranstalterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) haftet die Veranstalterin uneingeschränkt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer:innen regelmäßig vertrauen dürfen.
8. Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern, sofern hierdurch keine wesentlichen Regelungen zum Nachteil der Teilnehmer:innen verändert werden.
9. Beendigung des Gewinnspiels
9.1 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen ein planmäßiger Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann.
9.2 Sollte die vorzeitige Beendigung auf dem Verhalten eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin beruhen, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person Schadenersatz zu verlangen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen des Gewinnspiels ausschließlich unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Es gelten die gesonderten Datenschutzhinweise, die auf der Aktionswebsite abrufbar sind.
11. Rechtliches
11.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf Teilnahme oder Gewinn.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Lichtenau, den 01.10.2025