1. Veranstalterin, Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel „Von hier – schmeckt dir…" (nachfolgend: Gewinnspiel) wird von der Lichtenauer Mineralquellen GmbH, Brunnenstraße 11, 09244 Lichtenau (nachfolgend „Veranstalterin“) veranstaltet. Das Gewinnspiel wird in Kooperation mit der REINBOLDROST GmbH & Co. KG, Joseph-Beuys-Allee 6, 53113 Bonn (nachfolgend: „Agentur“) durchgeführt.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur im Teilnahmezeitraum vom 01.03.2026 bis 30.04.2026, 23:59 Uhr möglich.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen. Mit Anklicken des Feldes „Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und stimme diesen hiermit zu.“ erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Bedingungen einverstanden.
Sämtliche Fragen oder Anmerkungen zur Aktion sind per E-Mail an lichtenauer@promotionservice.de zu richten.
2. Teilnehmende
2.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeitende der Veranstalterin und Mitarbeitende der Agentur sowie jeweils deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.2 Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
2.3 Teilnehmende können mehrfach am Gewinnspiel teilnehmen, jeder Kaufbeleg darf jedoch nur einmalig zur Teilnahme verwendet werden und stellt somit nur eine (1) Gewinnchance dar.
3. Teilnahme am Gewinnspiel
Teilnehmende kaufen innerhalb des Teilnahmezeitraums einen Kasten Lichtenauer Mineralwasser mit 1,0l-Glas, 0,75l-Glas- oder 1,0l-PET Mehrweg-Flaschen (nachfolgend: „Aktionsprodukt“) in den Sorten Pur, Sanft, Medium, Spritzig oder Medium mit Limette in einem Super- oder Getränkemarkt, wobei hierzu auch die Bestellung und Lieferung sowie eine Bestellung und Abholung bei einem Lebensmitteleinzelhändler zählen (sogenannter „stationären“ Lebensmitteleinzelhändler). Eine Bestellung in einem Onlineshop berechtigt nicht zur Teilnahme. Andere Produkte der Marke Lichtenauer nehmen nicht an der Aktion teil.
Aktionsprodukte sind ausschließlich in den folgenden Bundesländern erhältlich: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern. Teilnehmen können aber Personen aus allen Bundesländern.
Anschließend laden die Teilnehmenden ein den Anforderungen entsprechendes Foto des Original-Kassenbons auf der Aktionswebseite www.lichtenauer.de/gewinnspiel hoch. Jeder Kaufbeleg darf nur einmalig zur Teilnahme verwendet werden und stellt somit nur eine (1) Gewinnchance dar.
Im Falle eines Papier-Kassenbons muss dieser vollständig abfotografiert oder eingescannt werden; der Original-Beleg ist bis zum Ende der Aktion aufzubewahren. Digitale Kassenbons oder Rechnungen sind ebenfalls zulässig, diese müssen als eigenständige Datei (wie vom Händler per E-Mail zugeschickt oder aus der Händler-App exportiert) hochgeladen werden; Screenshots berechtigen nicht zur Teilnahme. Für die Teilnahme hochgeladen werden können Dateien in den Formaten JPG/JPEG, PNG und PDF mit bis zu 4 MB Dateigröße.
Folgende Angaben müssen auf dem einzureichenden Kaufbeleg klar lesbar sein: Einkaufsstätte, Datum, Uhrzeit, Bon-Nummer, Gesamtsumme des Belegs sowie die Aktionsprodukte inklusive Preis und mögliche gewährte Rabatte. Andere Artikel als die Aktionsprodukte können auf dem Kassenbon unkenntlich gemacht werden, solange die vorgenannten Angaben klar lesbar sind.
Auf der Aktionswebseite geben die Teilnehmenden außerdem ihre zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) an. Die Teilnehmenden haben sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und keine Tippfehler vorhanden sind. Die Angaben können nach der Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr eigenständig geändert werden. Nach Anklicken der Checkbox zur Akzeptanz der Teilnahmebedingungen, der zur Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise sowie der zur Bestätigung, dass der/die Teilnehmer*in mindestens 18 Jahre alt ist und den Wohnsitz in Deutschland hat, nehmen die Teilnehmenden durch Klicken des Absenden-Buttons am Gewinnspiel teil.
4. Gewinne und Benachrichtigung
4.1 Tagesgewinne
Während des Teilnahmezeitraums werden täglich nach dem Zufallsprinzip fünf (5) Tagesgewinne ausgespielt. Der Tagesgewinn ist ein Genusspaket, bestehend aus verschiedenen Pasta-Sorten und Pastasoßen von Riesa Nudeln (der Teigwaren Riesa GmbH, Riesa), einer Flasche Lichtenauer Mineralwasser Medium 1,0 l PET Mehrweg von der Lichtenauer Mineralquellen GmbH, einem Kochlöffel aus Holz und einem Jutebeutel im Wert von insgesamt 35,00 Euro.
Unmittelbar nach ihrer Teilnahme erfahren die Teilnehmenden über ein sich öffnendes Pop-up-Fenster, ob sie einen Tagesgewinn gewonnen haben. Zugleich werden sie aufgefordert, ihre Adressdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in die vorgegebene Felder einzugeben. Diese Gewinnbenachrichtigung gilt vorbehaltlich der positiven Prüfung der Teilnahme und des Kassenbons. Nach Eingabe der Daten öffnet sich ein weiteres Pop-up-Fenster, mit dem die Eingabe der Daten bestätigt wird. Zudem erhält der/die Teilnehmer*in eine E-Mail mit denselben Informationen und Angaben.
Fällt die Prüfung positiv aus, bestätigt die Agentur dem/der Teilnehmer*in den Gewinn per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse (Gewinnbenachrichtigungs-E-Mail).
Der Versand der Tagesgewinne erfolgt innerhalb von sechs Wochen ab Versand der Gewinnbenachrichtigungs-E-Mail und ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Gewinne werden von der Ludwig Zenger Industrie-Service GmbH, Otto-Hahn-Straße 10-20, 50169 Kerpen, versandt.
Die Veranstalterin trägt die Kosten für den Gewinnversand innerhalb Deutschlands. Sollte ein Gewinn unter der angegebenen Adresse nicht zustellbar sein, ist die Veranstalterin nicht zu einem erneuten Zustellversuch verpflichtet. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Tagesgewinn neu zu verlosen.
Fällt die Prüfung des Kassenbons negativ aus, erhält der/die Teilnehmer*in einer E-Mail der Agentur eine begründete Ablehnung des Gewinns. Liegt die Ablehnung an einem nicht deutlich lesbaren Foto/einer nicht deutliche lesbaren Kopie des Kassenbons, kann der/die Teilnehmer*in mit dem Kassenbon erneut teilnehmen, sofern der Kassenbon bei erneuter Teilnahme entsprechend den Vorgaben in diesen Teilnahmebedingungen und lesbar hochgeladen wird.
4.2 Hauptgewinne
Unter allen Teilnehmenden des Gewinnspiels mit gültiger Teilnahme werden fünf Genusswochenenden verlost. Dieser Gewinn beinhaltet
Die Kosten für An- und Abreise sowie weitere Verpflegung oder Unternehmungen trägt der/die Gewinner*in selbst. Die weiteren Details (Anreisedatum, Zeitpunkt der Werksbesichtigung, Reservierung im Restaurant Makkaroni) werden individuell mit dem/der Gewinner*in abgesprochen. Die Einlösung des Hauptgewinns (Reiseantritt) muss spätestens bis zum 30.04.2027 erfolgen.
Die Hauptgewinne werden nach Ende des Teilnahmezeitraums bis zum 15. Mai 2026 ausgelost. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per E-Mail. Zur Annahme des Gewinns ist es notwendig, dass der/die Gewinner*in innerhalb von 10 Kalendertagen ab Gewinnbenachrichtigung seine/ihre Anschrift und Telefonnummer angibt.
Antworten die Gewinner*innen nicht binnen einer Frist von 10 Kalendertagen auf die Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und dieser kann neu verlost werden. Das Gleiche gilt im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung. Weder die Veranstalterin noch die Agentur sind verpflichtet, Nachforschungen anzustellen.
4.3 Eine Barauszahlung weder der Tagesgewinne noch der Hauptgewinne ist nicht möglich. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Gewinne auszutauschen, sofern außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegende Gründe die Veranstalterin dazu zwingen.
5. Ausschluss vom Gewinnspiel
Die Veranstalterin ist – ohne Angabe von Gründen – berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wie zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen (insbesondere bei falschen bzw. unvollständigen Angaben), bei unzulässiger Beeinflussung des Gewinnspiels oder bei Verdacht auf Manipulation. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass das Gewinnspiel und/oder die Aktionswebseite während des gesamten Veranstaltungszeitraums zur Verfügung steht und fehlerfrei funktioniert. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzusagen, zu beenden, zu ändern oder ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn von der Veranstalterin nicht zu vertretende Umstände auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
6.2 Ferner haftet die Veranstalterin nicht für die Erreichbarkeit der Teilnehmenden über deren E Mail-Adresse. Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden sicherzustellen, dass die Schreibweise der anzugebenden E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie der Anschrift korrekt ist. Ggfs. hat der Teilnehmende seinen SPAM-Ordner zu kontrollieren.
6.3 Die Veranstalterin haftet für Schäden der Teilnehmenden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für sie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Für die mit dem Genusspaket verlosten Pasta- und Pastasoßenprodukte ist die Teigwaren Riesa GmbH, Merzdorfer Str. 21-25, 01591 Riesa, HRB 8597, Amtsgericht Dresden, Hersteller und haftet daher vorrangig nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist eine Haftung der Veranstalterin – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
7. Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Veranstalterin behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
8. Beendigung des Gewinnspiels
8.1 Die Veranstalterin behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
8.2 Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels gespeichert. Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise verwiesen.
10. Rechtliches
10.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Gewinne besteht nicht.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Lichtenau, den 01.03.2026